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Rechtliche Hinweise:

Rechtshinweis
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Herausgeber
M Ruhestandsplanung Vermögensmanagement GmbH & Co. KG
Ascherfeldweg 8
45133 Essen
Telefon: +49 201 440566
Telefax: +49 201 86284012
E-Mail: info@m-ruhestandsplanung.de
Internet: www.m-ruhestandsplanung.de

Informationsblatt
Laut der verkündeten Verordnung vom 22. Mai 2007 im Bundesgesetzblatt informieren wir Sie über die wichtigsten Angaben zu unserem Unternehmen.

M Ruhestandsplanung Vermögensmanagement GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Stefan Meier
USt-Id.-Nr. DE 351154152
Steuernummer 112/5938/0645
Handelsregister A des Amtsgerichts Essen, HRA 11345

vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin
M Ruhestandsplanung Vermögensmanagement Verwaltungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Meier
Handelsregister B des Amtsgerichts Essen, HRB 33027


Honorarberater im Verbund Deutscher Honorarberater (VDH)
Register-Nr.: HB-42q3kr

Erlaubnis zur Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Abs. 1 GewO
im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des Kreditwesensgesetz (KWG))

Hierdurch wird erlaubt, gewerbsmäßig zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen und geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagengesetz vertrieben werden dürfen, Anlageberatung im Sinne des §1 Abs. 1a Nr. 1a KWG zu erbringen, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein.

Die Registrierungsnummer im Vermittlerregister lautet: D-H-122-M4TL-88.

Vermittlerregister:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29 in 10178 Berlin
Tel.: 0180 600 585-0
(20 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise-max. 60 Ct./Min.- bei Anruf aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.org

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:
IHK für Essen, Mülheim a.d. Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen, Tel.: 0201-18920

 

Berufshaftpflichtversicherung:
Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung Pol.-Nr. 124839002. Allcura Versicherungs AG, Postfach 112369, 20423 Hamburg
Räumlicher Geltungsbereich: Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Honorar- Finanzanlagenberater gem. §34h Abs. 1 S.4 GewO i.V.m. §34f Abs.2 Nr.3 GewO. Produktkategorie(n) §34f Abs.1 S.1 Nr. 1 und 2. GewO im Tätigkeitsbereich der EU

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

 

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